Rückversicherung
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Von

Christian Bonn, Underwriting Manager Financial Lines, und Sven Dannat, Senior Underwriter Financial Lines, AXA XL

1. Einleitung: 

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) ist ein zentraler Baustein des Risikomanagements für Führungskräfte und Unternehmen. Nachdem sich der Markt zu Beginn der 2020er Jahre erheblich verhärtet hatte, zeichnete sich in den vergangenen Jahren eine zunehmende Entspannung ab. Dies zeigt sich durch Prämiensenkungen, eine stetig wachsende Nachfrage nach höheren Kapazitäten und neu verhandelte Deckungserweiterungen in den Vertragsbedingungen. Allerdings steht diese Entwicklung im Kontrast zu der komplexer werdenden Risikolandschaft. Neue regulatorische Anforderungen, insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit, die Nutzung künstlicher Intelligenz sowie erhöhte geopolitische Risiken verändern das Haftungsumfeld grundlegend. Hinzu kommt eine steigende Anzahl von Unternehmensinsolvenzen. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Entwicklungen bei Kapazitäten und Prämien, analysiert neue, potenzielle Risikotreiber und gibt einen Ausblick auf den D&O-Markt in den Jahren 2026/2027.   

2. Marktentwicklung: Prämien, Kapazitäten und Mehrjahresverträge   

2.1 Kapazitäten  
Nach mehreren Jahren mit teils deutlichen Prämiensteigerungen und einer restriktiven Zeichnungspolitik hat sich die Lage am D&O-Markt zunehmend entspannt. Nach Zeiten der Kapazitätsverknappung werden heute wieder hinreichende Kapazitäten bereitgestellt – bei gleichzeitig steigender Risikobereitschaft der Versicherer, vor allem bei gut geführten Unternehmen mit stabilen Finanzkennzahlen. Versicherungssummen jenseits von 15 Millionen Euro, wie sie vor der letzten Hartmarktphase eher die Regel als die Ausnahme waren, wurden kundenseitig nur in Einzelfällen angefragt. Eine allgemeine Tendenz, dass sich der Markt höheren Versicherungssummen wieder öffnet, ist derzeit nicht zu erkennen. Es gibt jedenfalls gute Argumente für die Beibehaltung einer gewissen Zurückhaltung bei der Kapazitätsvergabe. Auch wollen nur wenige Kunden ihre Programmstruktur ändern, sodass es nur vereinzelt zu einer Erhöhung der Kapazitäten einzelner Versicherer kommt.  

2.2 Prämienentwicklung   
Prämienseitig wurden die Verträge Anfang 2025 im Wesentlichen zu unveränderten Konditionen oder mit leichten Preisnachlässen verlängert. Diese Entwicklung setzte sich im Laufe des vergangenen Jahres bis hin zum Hauptrenewal 2026 fort. Das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten in Verbindung mit einem starken Wettbewerb sowohl zwischen Versicherern als auch zwischen Maklern hat dazu geführt, dass sich der D&O-Markt weiterhin als weich präsentiert. Allerdings war zum Jahresende 2025 eine gewisse Konsolidierung des Prämienniveaus zu beobachten. Unterschiede gab es bei den Marktsegmenten. Während große Kunden im Renewal weiterhin Prämienreduzierungen durchsetzen konnten, blieben sie im Mittelstand stabil. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Prämien für Großkonzerne im harten Markt sehr deutlich angestiegen waren, nicht jedoch beim Mittelstand. Selbst wenn diese Entwicklung auf den ersten Blick der versicherungsnehmenden Wirtschaft zugutekommt, sind vor dem Hintergrund einer sich rapide verändernden Risikolandschaft die Vorteile eines grundsätzlich stabilen Prämienniveaus und einer risikogerechten Preisfindung zur Vermeidung ausufernder Volatilität aus unserer Sicht nicht außer Acht zu lassen.      

2.3 Mehrjahresverträge  
Eine gleichbleibend große Nachfrage besteht weiterhin für das Festschreiben eines Vertrages über mehrere Jahre, sogenannte Long Term Agreements (LTA). Mit Ausnahme seltener Einzelfälle sind zweijährige Festschreibungen die Regel. Der Wunsch nach LTA oder vereinzelt auch nach einem Roll-Over hat kundenseitig deutlich zugenommen. Das ist angesichts des aktuell niedrigen Prämienniveaus und der immer lauter werdenden Diskussion über eine bevorstehende Verhärtung des Marktes nachvollziehbar. Der Abschluss eines LTA bietet Planungssicherheit in Zeiten schwer kalkulierbarer Risiken, wie sie aktuell u. a. durch geopolitische Krisen verursacht werden.   
   
3. Veränderungen der Risikolandschaft  

3.1 IT-Sicherheit (Umsetzung der NIS-2-Richtlinie)  
Mit der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie wird die persönliche Verantwortung von Geschäftsleitern für die IT-Sicherheit ihrer Organisation in nationales Recht überführt. Zentrale Norm ist § 38 BSIG. Demnach sind Geschäftsleiter dazu verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen – die konkret in § 30 BSIG aufgeführt werden – umzusetzen und deren Durchführung zu überwachen. Bei Verletzung dieser Pflichten haften die Geschäftsleiter ihrer Organisation für schuldhaft verursachte Schäden. Ob Inanspruchnahmen von Geschäftsleitern auf Grundlage der neuen Regelungen tatsächlich zunehmen werden, bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang kann auch diskutiert werden, ob durch die neuen Regelungen überhaupt eine Haftungsverschärfung eingetreten ist, da das Risikomanagement bereits zuvor zum originären Aufgabenbereich des Geschäftsleiters gehörte.   

3.2 Anwendung Künstlicher Intelligenz  
Wenn es um technologischen Fortschritt geht, ist aktuell kein Thema so präsent wie die Anwendung Künstlicher Intelligenz im unternehmerischen Alltag. Dass der Umgang mit KI im Unternehmen Haftungsrisiken für Geschäftsleiter bereithält, ist daher kaum überraschend. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt darf man allerdings davon ausgehen, dass die grundsätzliche Entscheidung über den Einsatz von KI im Unternehmen, also die Frage nach dem „Ob“, haftungsrechtlich noch untergeordneter Natur ist. Sobald KI-Systeme zum Einsatz kommen, ist die Geschäftsleitung allerdings verpflichtet, KI-Kompetenz im Unternehmen zu schaffen. Unter KI-Kompetenz wird das sachkundige Einsetzen von KI verstanden. Die notwendige Sachkunde kann vor allem durch Schulungen erworben werden. Fehlt es an entsprechender KI-Kompetenz, kann ein Organisationsverschulden der Geschäftsleitung vorliegen, welches im Schadenfall zur Haftung führen kann. Unternehmen sind zudem dazu angehalten, ein KI-Compliance-System zu implementieren. Dem rasanten technologischen Fortschritt im KI-Bereich folgt ein stetiger Anpassungsdruck, Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen zügig daran auszurichten. Geschäftsleiter sehen sich daher einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Im AXA Future Risks Report 2025 rangiert KI & Big Data auf Platz 4 der Top Risiken, gleich hinter Klimawandel, Geopolitischer Instabilität und Cyber.
  
3.3 Geopolitische Risiken  
Die aktuell weltweit zu beobachtenden Krisenherde scheinen auf einen unrühmlichen Höhepunkt zuzusteuern. Nach der Corona-Pandemie sorgten der Kriegsausbruch in der Ukraine, eine zunehmend protektionistische Wirtschaftspolitik und das beginnende Erodieren einer regelbasierten Weltordnung für enorme Unsicherheit. Während beispielsweise ESG-Themen noch vor Kurzem ganz oben auf der Agenda einer ordentlichen Unternehmensführung standen, scheint es hier eine Gegenbewegung zu geben. So fahren viele international ausgerichtete Unternehmen, vor allem in den USA, ihre ESG-Programme zurück. Die Entscheidungsfindung für die richtige strategische Ausrichtung eines Unternehmens gewinnt vor diesem Hintergrund deutlich an Komplexität, was wiederum zu hohen Haftungsrisiken führt.     
Die deutsche Industrie, die wie kein anderes europäisches Land exportabhängig ist, steht vor großen Herausforderungen. Gestiegene Zölle, hohe Energiepreise, ein im internationalen Vergleich hohes Lohnniveau und eine teils überbordende Bürokratie schränken die Wettbewerbsfähigkeit ein. Dies geht mit Kostendruck und Sparzwängen einher, wovon auch die Budgets für die Absicherung von Risiken betroffen sind. 

4. Steigende Unternehmensinsolvenzen  

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland so viele Firmeninsolvenzen verzeichnet wie seit 20 Jahren nicht mehr. Laut einer aktuellen Analyse des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ist die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften im Dezember 2025 erneut deutlich gestiegen. Im gesamten Jahr 2025 gab es mehr Firmenpleiten als in jedem Jahr seit 2005: Allein im Dezember 2025 registrierte das IWH 1.519 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies entspricht einem Anstieg um 17 Prozent gegenüber dem Vormonat, 14 Prozent gegenüber Dezember 2024 und 75 Prozent gegenüber dem Durchschnitts-Dezember der Jahre 2016 bis 2019. Viele Insolvenzen bescheren den Gläubigern – etwa Lieferanten, Banken und Sozialversicherungen – hohe Schäden. Die Schadensumme lag 2025 mit rund 57 Milliarden Euro fast auf dem Niveau des Vorjahres (59,1 Milliarden Euro).

5. Ausblick 2026/2027  

Allgemein wird nicht mit einem hohen Wachstum der deutschen Wirtschaft gerechnet. So hat das ifo-Institut kürzlich seine Wachstumsprognose für das Jahr 2026 nach unten korrigiert und erwartet für dieses Jahr ein Wachstum von etwa 0,8 Prozent. Bei den Insolvenzen wird weiterhin mit sehr hohen Zahlen gerechnet.
Tatsächlich nehmen die wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen nicht ab. Das Jahr 2026 begann mit dem Eingreifen der USA in Venezuela. Während die USA auch Anspruch auf Grönland anmelden, drohen sie gleichzeitig mit neuen Strafzöllen gegenüber den Europäern. Im Ukraine-Krieg zeichnet sich weiterhin keine Lösung ab, und auch andere Konfliktherde schwelen weiter. Solche Unsicherheiten und Bedrohungen stellen besondere Risikofaktoren für Unternehmen und Unternehmensleiter dar. Strategien müssen den sich schnell ändernden Umständen angepasst werden, Investitionen bleiben aus und Arbeitsplätze werden abgebaut. In diesem Umfeld bleibt das Risiko für Unternehmensleiter hoch, für Pflichtverletzungen in Anspruch genommen zu werden.  
Der GDV hat im November 2025 mitgeteilt, dass die Schadenzahlen und der Schadenaufwand in der D&O-Versicherung im dritten Jahr in Folge gestiegen sind. Angesichts des bereits erwähnten Haftungsumfeldes für Unternehmensleiter ist für das Jahr 2026 von einer weiteren Zunahme auszugehen. Daher erstaunt es nicht, dass die Marktteilnehmer damit rechnen, dass die Softmarktphase zu Ende geht und spätestens 2027 eine Verhärtung einsetzen wird. Drastische Kapazitätsreduzierungen, wie sie in der letzten Hartmarktphase zu beobachten waren, sind dabei jedoch kaum zu befürchten, da die meisten Versicherer die nach der Reduzierung der Deckungssummen vorgenommenen Anpassungen nicht wieder flächendeckend rückgängig gemacht haben. Anzustreben ist vielmehr Stabilität bei den Prämien, Limiten und dem Deckungsumfang. Dies liegt nach unserer Auffassung im Interesse aller Marktteilnehmer. 

 

Der Artikel entstand vor den jüngsten Entwicklungen im Iran und angrenzenden Staaten und erschien zunächst in der Printausgabe „VersicherungsPraxis 03/2026“. Spätere Entwicklungen sind daher nicht berücksichtigt.


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